WAS WIR TUN

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WAS WIR TUN2018-12-02T14:02:27+00:00

WAS WIR TUN

SELECTA Unternehmensberatung

In jüngster Zeit haben sich die Formen und Geschäftsmodelle der Management Consultants und Unternehmensberater stark weiterentwickelt. Neben dem klassischen Projektgeschäft bieten wir unseren Kunden heute variantenreiche und flexible Formen der Zusammenarbeit an. Wir helfen unseren Kunden bei der Bewältigung unternehmerischer Herausforderungen.
SELECTA Unternehmensberatung umfasst alle Beratungen oder Dienstleistungen, die einem Unternehmen angeboten werden, z.B. Herausforderungen des Managements wie Strategieentwicklung und Strategieimplementierung. SELECTA Beratung umfasst aber auch andere Arten von Dienstleistungen oder Themen, welche sich beispielsweise mit Fragen rund um die IT, das Personal oder die Wirtschaftsprüfung drehen.

Unsere Ziele und Aufgaben

Beratungsprojekte folgen sowohl in der klassischen Managementberatung wie auch in der spezialisierten Beratung grundsätzlich einem ähnlichen Grundablauf. In einem ersten Schritt gilt es in aller Regel, dass sich der Unternehmensberater ein Bild über den «Status Quo», die Situation und die Problemlage beim Kunden macht. Zusammen mit dem Kunden werden Konzepte. Lösungen und Massnahmen erarbeitet, die der Erreichung der Soll-Ziele dienen. Im Anschluss an die Konzeptionsphase beginnt dieImplementierung der definieren Strategien, Konzepte, Prozesse, Organisation oder Systeme.

Das Zentrum für Mangelberufe/Engpassberufe

Wir, SELECTA Beratung/ SELECTA Job, haben in Belgrad das Zentrum für Mangelberufe/ Engpassberufe im deutschsprachigen Wirtschaftsraum gegründet. Dieses Zentrum bietet eine berufliche Ausbildung in den verschiedensten Berufen nach den Richtlinien des in Deutschland geltenden Dualen Berufsausbildungssystem an. Im Rahmen ihrer beruflichen Ausbildung lernen alle unsere Kandidaten auch die deutsche Sprache, die fachspezifisch für die berufliche Ausbildung und den beruflichen Einstieg konzipiert wird. Wir sind gut organisiert und strukturiert, unsere Leistungpaket bittet eine verstärkte
Betreuung durch Behördenlabyrinth, und beinhaltet die ganze Palette von lösungen. Wir sind gespannt auf Ihre Anmerkungen oder Vorschläge!

Der beste weg sich Geschäftlich kennenzulernen ist gute Zusammenarbeit!

Wir fördern die Deutsch – Serbische wirtschaftliche Zusammenarbeit

Unterstützung bei der Ansiedlung deutscher und europäischer
Unternehmen und Organisationen in Serbien und serbischer
Unternehmen und Organisationen in Deutschland und der EU
* * *
Marketing für serbische Unternehmen / Organisationen in
Deutschland und der EU sowie für Unternehmen aus
Deutschland und der EU in Serbien
***
Befassung mit wichtigen finanziellen und wirtschaftlichen
Zukunftsfragen Serbiens und der Kooperationen mit Deutschland

Deutschland und Serbien

Deutschland gehört seit Jahren zu den wichtigsten Handelpartnern Serbiens. Mit einem
Handelsvolumen von rund 4 Mrd. Euro lag Deutschland 2016 auf Platz eins der bilateralen
Handelspartner. Hauptimportprodukte aus Deutschland sind Maschinen, KFZ und -Teile,
Elektrotechnik und Kunststoffe.
Etwa 400 deutsche Unternehmen mit mehr als 40.000 Arbeitsbeschäftigen sind in Serbien
tätig; hinzu kommt eine erhebliche Zahl an serbischer Tochterunternehmen.
Große deutsche Investoren wie Siemens und Henkel, Stada, Metro, Messer, Continental usw.
Serbien ist

Große deutsche Investoren wie Siemens und Henkel, Stada, Metro, Messer, Continental usw.

Serbien ist des Weiteren der einzige Staat außerhalb der Staaten der russischen
Föderation, das über ein Freihandelsabkommen mit Russland verfügt. Von Serbien
aus besteht somit ein zollfreier Zugang zu Märkten mit rund 1 Milliarde Menschen. Die
Lohnkosten in Serbien gehören zu den günstigsten in Europa.

Informationen über Serbien

Republik Serbien ist ein Binnenstaat in Südosteuropa. Serbien liegt im Zentrum der Balkanhalbinsel und grenzt im Norden an Ungarn, im Osten an Rumänien und Bulgarien, im Süden an Mazedonien und Albanien im Südwesten an Montenegro und im Westen an Bosnien und Herzegowina und Kroatien.

Nach Einwohnern liegt Serbien mit gut 7,1 Millionen vor Dänemark auf Rang 22 der Länder Europas. Hauptstadt und Metropole des Landes ist Belgrad, weitere Großstädte sind auch Novi Sad, Niš, Kragujevac und Subotica. Über 80 Prozent der Bevölkerung sind Serben, daneben gibt es größere Gruppen von Ungarn, Roma und Bosniaken. Serbien ist Mitglied der Schwarzmeer-Wirtschaftskooperation (SMWK) und des Mitteleuropäischen Freihandelsabkommens (CEFTA) und unterhält weitere Freihandelsabkommen.

Nachdem kurzfristig wichtige Erfolge im Rahmen des EU-Beitrittsprozesserreicht worden waren (so u. a. das Inkrafttreten eines Interimsabkommen für Handelserleichterungenmit der EU und die Abschaffung der Visumpflicht für serbische Staatsbürger reichte Serbien am 22. Dezember 2009 seine Kandidatur für eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union ein und erhielt am 1. März 2012 den Status eines Beitrittskandidaten.

Nach Wirtschaftssektoren aufgeteilt steht der Dienstleistungssektor in Serbien an erster Stelle, er erwirtschaftete 2016 50% des BIP; es folgen Industrie und Bergbau mit rund 10% und die Landwirtschaft mit 8,5%.

Im Länderbericht Freedom in the World 2017 der US-amerikanischen Nichtregierungsorganisation Freedom House wird das politische System des Landes als
„frei“ bewertet.

Heute ist Serbien eine liberale Marktwirtschaft, die damit kämpft, sich seiner historischen Altlasten – politische Einflussnahme in die Wirtschaft, wirtschaftliche Regression und Modernisierungsblockade – zu entledigen.

SERBIEN – IHR GESCHÄFTSPARTNER

Serbien lockt ausländische Investoren an!

Serbien könnte in diesem Jahr über 2 Milliarden Euro ausländischer Investitionen anziehen. Außer den traditionell anwesenden Österreichern und Italienern verzeichnet man ein wachsendes Interesse von Investoren aus Deutschland, China, den USA, der Russischen Föderation und aus den Vereinigten Arabischen Emiraten. Die größten Investitionen erwartet man in den Bereichen Energie, Automobilindustrie, Landwirtschaft und Informationstechnologien.

Serbiens Handelsbeziehungen mit Russland

sind durch die Ukraine krise und das Lavieren der Belgrader Regierung zwischen EU-Integrationsorientierung und den traditionellen Beziehungen zur Russischen Föderation in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt.

Serbien ist des Weiteren der einzige Staat außerhalb der Staaten der russischen Föderation, das über ein Freihandelsabkommen mit Russland verfügt. Für viele Waren und Dienstleistungen in die EU und in die USA besteht Zollfreiheit. Zudem gibt es ein Abkommen der besonderen Beziehungen mit der Republika Srpska. Am 7. Dezember 2009 wurde von der EU ein Wirtschaftsabkommen mit Serbien freigegeben. Gegenwärtig sind mehrere weitere Freihandelsabkommen mit den Staaten Kasachstan, Weißrusslandund der Türkei, sowie der europäischen Freihandelsassoziation, in Kraft. Somit bestehet ein zollfreier Zugang zu Märkten mit rund 1 Milliarde Menschen.

Die Lohnkosten in Serbien gehören zu den günstigsten in Europa.

Einkommensteuer regulär bei 12% Flatrate.

Die Firmengründung ist schnell und einfach vorzunehmen.

Produkte

Wichtigste Produkte der serbischen Wirtschaft stellen in der Schwerindustrie Eisen und Stahl dar. Die Nahrungsmittelindustrie vertreibt vor allem Obst und Gemüse und Getreide, sowie Zucker. Textilprodukte und Möbel sind weitere wichtige Industrieprodukte. Weiter wichtige Produkt sind in der Chemieindustrie v.a.die Gummi- und Kunststoffproduktion. Die Pharmaindustrie ist ein weiterer Wachstumssektor, sie produziert Generika mit hohen technischen Standards, führendes Unternehmen ist der serbische Traditionskonzern Galenika.

Eine wachsende Rolle spielt der Tourismus mit aktuell 2,0 Mio Gästen und 6,6 Mio. Übernachtungen jährlich. Touristische Anziehungspunkte sind die zahlreichen Nationalparks und Gebirge Kopaonik und Zlatibor sowie andere Naturlandschaften. Zahllose historische Kulturdenkmäler bieten einen Markt für Kulturtourismus. Der Städtetourismus nach Belgrad und Novi Sad, insbesondere von jungen Leuten aus Region verzeichnet einen deutlichen Anstieg in den letzten Jahren.

Das Zauberwort “Subventionen”

Steuererleichterungen, kostenlose Grundstücke für Produktionshallen, vom Staat finanzierte Zufahrtstraßen, Strom- oder Wasserleitungen

Anreize für Investitionen in Serbien:

Finanzielle Vergünstigungen

•Produktionsbereich:
staatlicher Zuschuss je geschaffenem Arbeitsplatz von € 2 000 bis € 5 000.
•Dienstleistungsbereich:
staatlicher Zuschuss je geschaffenem Arbeitsplatz von € 2 000 bis € 10 000.
•F&E:
staatlicher Zuschuss je geschaffenem Arbeitsplatz von € 5 000 bis € 10 000

Steuerliche Vergünstigungen

Es gibt eine Vielzahl steuerlicher Vergünstigungen:
•10 Jahre Steuerbefreiung auf Gewinne für Investments ab 7,5 Mio. € und Schaffung von
100 neuen Arbeitsplätzen – danach 10% Steuersatz
•Steuerkredit auf Gewinn für bis zu 80% des Investments in Anlagen
•Verlustvortrag von bis zu 10 Jahren
•Beschleunigte Abschreibung auf Anlagenvermögen
•5 Jahre Steuerbefreiung für Konzessionen
•Lohnsteuerermäßigung von 60 € im Monat
•Lohnsteuerbefreiung für Beschäftigte unter 30 und über 45 Jahre
•Jährliche Einkommensteuerermäßigung bis zu 50% des zu versteuernden Einkommens
•Sozialversicherungszuschüsse für Beschäftigte unter 30 und über 45 Jahren
•Zollfreie Einfuhr von Ausrüstungen im Zusammenhang mit ausländischen Investitionen
Einkommensteuer regulär bei 12% Flatrate.

SWOT Analyse – Serbien

Stärken
Günstige geographische Lage und ✓ gute logistische Anbindung
✓ Günstige Lohnkosten
✓ Attraktive Steuersätze
✓ Große Diaspora stützt mit Überweisungen den Konsum
✓ Neues liberales Arbeitsgesetz, Baugesetz, Konkursgesetz und Privatisierungsgesetz
Chancen
Zahlreiche Freihandelsabkommen, darunter mit der Zollunion Russland-Belarus- ✓
Kasachstan und der Türkei
✓ Mitgliedschaft in der Freihandelszone CEFTA
Mittelfristig winkt EU-Integration (EU-Beitrittskandidat seit 2013, offizielle ✓
Beitrittverhandlungen seit Januar 2014)
✓ Hoher Bedarf für Ausbau und Modernisierung der Infrastruktur und Industrie
Risiken
✓ Abhängigkeit von Kapitalzuflüssen aus dem Ausland
✓ Hohes Außenhandelsdefizit
✓ Notwendige Haushaltssanierung birgt Gefahr sozialer Spannungen
Schwächen
✓ Überschaubare Größe des Binnenmarkts
✓ Hohe Abhängigkeit von Energieimporten
✓ Hohes Haushaltsdefizit

In diesem Jahr erwartet man auch neue Investitionen in den Sektor der Informationstechnologien. Zwei amerikanische Unternehmen, die schon in Serbien tätig
sind, möchten ihre Geschäftstätigkeit erweitern. Das sind die Firmen NCR und Sitel.

Der Schuhhersteller Geox soll im Mai in Vranje einen Betrieb bauen. Diese Investition von 15 Millionen Euro ist die größte in dieser Stadt und dank ihr werden 1.250 einen Arbeitsplatz bekommen. Im Plan ist, dass dieses Unternehmen weitere drei bis vier Unternehmen nach Vranje holt, was noch etwa 600 neue Arbeitsplätze in drei Jahren ermöglichen wird. Auf dem Gebiet dieser Gemeinde sind ausländische Investoren auch an Investitionen in geothermale Quellen, Mini-Wasserkraftwerken sowie die Ausbeutung von Mineralen interessiert. Im Norden des Landes, in Subotica, wird Swarowski im Juni den
Bau einer Schmuckfabrik anfangen und 550 Mitarbeiter anstellen.

Was die Automobilindustrie betrifft, baut Bosch schon einen Betrieb für die Herstellung von Scheibenwischern bei Belgrad und das US-amerikanische Unternehmen Cooper Standard, der führende globale Automobilzulieferer, soll einen Betrieb in Sremska Mitrovica bauen. Das italienische Unternehmen „Aunde“ soll bald in Jagodina Autositze herstellen.

Die ausländischen Investitionen und die Beschäftigung von Arbeitern werden vom Staat mit Mitteln, die nicht zurückgezahlt werden müssen, unterstützt. Es gibt über 200 aktive Projekte, welche 1,4 Milliarden Euro Investitionen angelockt und 44.000 Menschen beschäftigt haben. Ein Euro aus der Staatskasse hat fast sechs Euro Investitionen angezogen, jeder investierte Euro wird im Durchschnitt nach 17 Monaten zurückgezahlt, durch Steuern und Leistungen. Ein Beispiel ist das südkoreanische Jura in Rača, welches die zugeteilte Summe nach 11 Monaten ins Budget zurückgegeben hat.

Mitarbeiterentsendung Ausland

Ein Projekt von

-SELECTA Unternehmensberatung
-Agentur für Arbeit Stuttgart – Werkvertragsverfahren
-Wirtschaftskammer Serbien – Arbeitnehmerenentsendung
-ECOVIS Steuerberatung
-Professional Education Plus+ – Bildungsunternehmen

Das es Deutschland an Fachkräften mangelt, ist nichts Neues. Offene Stellen können hier zum Teil lange Zeit nicht nachbesetzt werden.

Dem steht ein Überangebot an qualifizierten Fachkräften in Serbien, Bosnien und Herzegowina, Makedonien und weiteren Balkan- Ländern gegenüber, das die lokalen Arbeitsmärkte nicht aufnehmen können. Die Folge ist, dass viele Fachkräfte unter- bzw. unbeschäftigt sind. Um diesen unbefriedigenden Zustand zu überwinden, besteht ein großes Interesse, sich sowohl beruflich als auch geografisch zu verändern. Auf der anderen Seite ist es für deutsche Unternehmen oft recht schwierig, gute Fachkräften aus dem Ausland zu rekrutieren, weil allein die Beantragung des notwendigen Visums in den deutschen Botschaften (z. B. in Belgrad, Skopje oder Sarajevo) schon einen Zeitraum von ca. 6 Monaten einnimmt. Diese Situation ist für beide Seiten zutiefst unbefriedigend.

Es gibt jedoch auch hier eine strategische Lösung – Die Firmengründung im non EU – Ausland zur Besetzung vakanter Stellen. Über diesen Weg ist es möglich, deutschsprachige, gut ausgebildete Mitarbeiter in Kooperation mit dem serbischen, bosnischen und makedinischen AMS und Wirtschaftskammer in 6 Wochen statt in 6 Monaten dem deutschen Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das Unternehmen, welches dies Weg beschreitet, auch in
der Lage ist mittelfristig zu planen.

Somit können die „eigenen“ Mitarbeiter aus der ausländischen Tochterfirma zur deutschen Mutterfirma durch Werkvertrag entsandt werden. In Zusammenarbeit mit den o.g. Firmen und Institutionen vereinfacht dies den gesamten Rekrutierungsprozess erheblich.

Rechtliche Grundlagen – WERKVERTRAG

Die Bundesrepublik Deutschland hat mit einigen Staaten Regierungsvereinbarungen getroffen. Diese regeln die Entsendung und Beschäftigung von Arbeitnehmern ausländischer Unternehmen auf der Grundlage von Werkverträgen. Zwischenstaatliche Vereinbarungen bestehen mit Serbien, Mazedonien, Bosnien und Herzegovina und der Türkei.

Arbeitnehmer aus diesen Staaten können im Rahmen fest vereinbarter Kontingente zur Ausführung von Werkverträgen in Deutschland arbeiten.

Arbeitgeber in Deutschland sowie im Ausland sind an folgende Gesetze gebunden:
• Das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden
Dienstleistungen
(Arbeitnehmer-Entsendegesetz) und
• Das Mindestlohngesetz.

Für den ausländischen Arbeitgeber fallen Gebühren an, die er an die Bundesagentur für Arbeit entrichten muss, und zwar die sogenannte Laufzeitgebühr von 75 Eur pro Arbeitnehmer für jeden angefangenen Kalendarmonat der Beschäftigung im Rahmen eines Werkvertrages.

Die Firmengrüdung im non EU / Ausland kann zur Besetzung vakanter Stellen eine geeignete Strategie sein. Dann können Sie problemlos „eigene“ Mitarbeiter aus Tochterfirma zum Mutterfirma-Zentrale entsenden.

So sitzen Sie praktisch an der Quelle für Fachkräfte in den Mangelberufen im deutschsprachigen Raum. Für die Fachkräfte und Arbeitgeber steht eine durch uns betreute Hotline zur Verfügung, an die sie sich bei offenen Fragen oder Problemen wenden können.

Arbeitserlaubnis für Arbeiter aus Drittstaaten:

Vom 1. Januar 2016 gilt für Staatsangehörige aus Serbien, Montenegro, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo und Mazedonien die Sonderregelung, dass bei
Vorlage eines verbindlichen Arbeitsplatzangebotes aus Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Dies gilt für alle Berufe, Ausbildungen und
Helfertätigkeiten – auch ohne eine qualifizierte Berufsausbildung.

Für Angehörige aller anderen Staaten gibt es eine weitere Hürde: sie nennt sich Mangelliste bzw. “Positivliste” und ist in der Beschäftigungsverordnung, §6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 nachzulesen oder bei der Bundesagentur für Arbeit abrufbar. In dieser Liste sind Berufe, Aus- und Weiterbildungen aufgeführt, in denen in Deutschland ein latenter Arbeitskräftemangel besteht, darunter auch zahlreiche Handwerksberufe.

Für sogenannte Drittstaatenangehörige gelten hingegen die Regelungen des deutschen Aufenthaltsgesetzes (AufenthG): hier fordert die zuständige Bundesagentur für Arbeit die Vorlage eines Aufenthaltstitels. In der Regel ist das ein Visum, das im Heimatland bei der dortigen deutschen Auslandsvertretung beantragt werden kann. Für Staatsangehörige aus den USA, Kanada, Australien, Südkorea, Israel, Japan und Neuseeland ist der Weg einfacher: sie können ohne Visum nach Deutschland einreisen und direkt nach ihrer Ankunft bei der örtlichen Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel bekommen – auf Antrag, versteht sich.

Arbeitserlaubnis für Arbeiter aus der EU, EWR und Schweiz

Vor der Frage einer möglichen Beschäftigung muss zunächst geklärt werden, welchen Aufenthaltsstatus ein ausländischer Bewerber vorweisen kann. Die gute Nachricht für Staatsangehörige aus EU-Staaten: auch bei den letzten Neu-Mitgliedern sind die Übergangsregelungen aufgehoben worden. Die frühere “Arbeitsgenehmigung-EU” ist derzeit hinfällig und die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit bei der Arbeitsplatzwahl gilt sowohl alle EU-Staatsangehörigen als auch für Isländer, Norweger, Liechtensteiner und Schweizer.

Das “Westbalkanabkommen”

Das sogenannte Westbalkanabkommen ermöglicht seit 2016 Zuwanderern vom Westbalkan, in Deutschland zu arbeiten. Viele sind in der Alten- und Krankenpflege tätig – allerdings als Pflegehelfer. Fachkräfte sind in der Minderheit.

Es war ein politisches Tauschgeschäft: Um die Zahl der Asylbewerber zu senken, wurden Serbien, Bosnien-Herzegowina, Albanien, Kosovo, Montenegro und Mazedonien zu sicheren Herkunftsländern erklärt. Im Gegenzug schuf die Bundesregierung mit dem Abkommen eine legale Möglichkeit der Arbeitsmigration. Man braucht ein Visum, eine Arbeitserlaubnis und einen Job. Eine berufliche Qualifikation, ein Mindesteinkommen oder Deutschkenntnisse sind nicht erforderlich.

Pflegehelfer statt Fachkräfte

Die meisten dieser Kräfte vom Westbalkan arbeiten am Bau, dann kommt der Bereich Gesundheit. Das schreibt die Bundesregierung auf eine Bundestagsanfrage der Linken hin. Vom BR ausgewertete Daten der Bundesagentur für Arbeit zeigen, dass allein 2017 7.500 Genehmigungen für den Bereich Kranken- und Altenpflege sowie Hauswirtschaft erteilt wurden. Im Vergleich zum ersten Jahr des Westbalkanabkommens hat sich die Zahl verdoppelt. Auffällig ist: Fachkräfte sind in der Minderheit, zu drei Vierteln kommen Pflegehelfer und zwar vor allem aus Bosnien-Herzegowina und Serbien.

Serbien – Aufenthalte für deutsche Staatsbürger

Touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen sind in Serbien für deutsche Staatsbürger visumfrei. Für längere Aufenthalte und für Arbeitsentsendungen sind Einreisevisa erforderlich. Auf die visafreie Zeit werden auch Aufenthalte im Kosovo angerechnet.

Soll ein Mitarbeiter aus Ihrem Unternehmen nach Serbien entsandt werden, benötigt er ein Einreisevisum. Dieses muss vor Reiseantritt bei einer serbischen Auslandsvertretung eingeholt werden. Ausführliche Informationen darüber, welche Dokumente Ihre Mitarbeiter für das Geschäftsvisum vorlegen müssen, erhalten Sie auf der Internetseite des serbischen Außenministeriums.

Liegt ein Geschäftsvisum vor, hat Ihr Mitarbeiter automatisch auch eine Arbeitserlaubnis. Sollte Ihr Mitarbeiter nicht visumberechtigt sein, benötigt er eine
separate Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. Was bei der Beantragung zu beachten ist, erklärt die Industrie- und Handelskammer Hannover anschaulich in
ihrem Merkblatt”Entsendung von Arbeitnehmern nach Serbien”. Weitere Informationen erhalten Sie außerdem auf der Internetseite der Deutschen Botschaft in Belgrad.

Meldepflicht

In Serbien besteht eine Meldepflicht. Ihr entsandter Mitarbeiter muss sich innerhalb von 24 Stunden nach seiner Einreise bei der örtlichen Meldebehörde seines Wohngebiets polizeilich registrieren lassen. Dort erhält er einen Meldenachweis, den er sowohl bei der Ausreise als auch bei Kontrollen im Land vorlegen muss. Für die Meldung genügt ein Reisepass, der noch mindestens 90 Tage gültig ist. Das serbische Innenministerium informiert über die Meldepflicht auf seiner Website. Hotels übernehmen die Anmeldung für ihre Gäste, allerdings nicht bei Privataufenthalten. Laut Auswärtigem Amt können Verstöße gegen die Meldepflicht bei der Ausreise zu Problemen führen und mit Geldstrafen geahndet werden.

Sozialversicherung

Zwischen Serbien und Deutschland besteht kein direktes Sozialversicherungs abkommen. Allerdings wird in der Praxis das mit der ehemaligen Republik Jugoslawien abgeschlossene Abkommen aus dem Jahr 1968 in Serbien angewendet. Für Ihre entsandten Mitarbeiter gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit, sofern die Bedingungen zur Ausstrahlung erfüllt sind. Anders als bei Abkommen mit anderen Staaten gibt es für den Einsatz eines Mitarbeiters in Serbien keine festgelegte zeitliche Begrenzung. Dennoch muss die Beschäftigung Ihres Mitarbeiters als vorübergehend erkennbar sein – entweder durch die Eigenart der Beschäftigung oder eine vertragliche Regelung. Um eine Weiterversicherung in Deutschland zu gewährleisten, sollten Sie den Fragebogen “Entsendung nach Serbien” der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) herunterladen und ausgefüllt an Ihren Sozialversicherungsträger schicken.

Kontakt
projekt-de@selecta-beratung.com
Beratung ist Verantwortung